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Die Partei Wahlplakate Bayern

Wahlplakate: Aufmerksamkeit erregen oder nach hinten losgehen?

Im Verfahren um Wahlplakate der Satire-Partei Die Partei ist das Urteil gefallen.

WEB: Wahlplakate sollen Aufmerksamkeit für die Landtagswahl erregen, das kann aber auch nach hinten losgehen.

Im Verfahren um Wahlplakate der Satire-Partei Die Partei ist das Urteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Stadt Stuttgart die Plakate nicht verbieten darf. Die Partei hatte die Plakate im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg aufgehängt, die Stadt hatte sie jedoch als verunglimpfend eingestuft und verboten.

Das Gericht argumentierte, dass die Plakate zwar provokant seien, jedoch nicht gegen die Grenzen der Meinungsfreiheit verstießen. Die Stadt habe nicht nachweisen können, dass die Plakate geeignet seien, die öffentliche Ordnung zu stören oder das Wahlrecht zu beeinträchtigen. Die Satire-Partei Die Partei begrüßte das Urteil als Sieg für die Meinungsfreiheit.

Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass die Plakate nicht auf öffentlichen Flächen hätten aufgehängt werden dürfen. Die Stadt Stuttgart habe das Recht, solche Flächen für Wahlwerbung zu regulieren. Die Partei muss nun die Plakate von den öffentlichen Flächen entfernen.

Das Urteil zeigt, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit im Wahlkampf eng gezogen sind. Politische Parteien müssen darauf achten, dass ihre Wahlwerbung nicht zu provokant ist, um ein Verbot zu vermeiden. Gleichzeitig haben die Städte das Recht, die öffentliche Ordnung zu schützen und zu verhindern, dass Wahlplakate zu Störungen führen.


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